Ende der Wechselfrist am 31.08. beachten
Am Montag, den 31. August 2020 endet die Wechselfrist für Amateurspieler. Was gilt dabei zu beachten?
Antrag auf Vereinswechsel
Anträge auf Vereinswechsel müssen bis zum Ende der Wechselfrist (23:59 Uhr) per Post oder über das DFBnet Postfach dem Verband zugestellt werden, damit der Spieler nach fristgerechter Abmeldung beim abgebenden Verein zum 30.06.2020 und Zustimmung zum Vereinswechsel ein sofortiges Spielrecht erhalten kann.
Bei nicht fristgerecht eingereichten Anträgen auf Vereinswechsel wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele gemäß FLB-Spielordnung §13 (5 f) erteilt.
Nachträgliche Freigaben
Entsprechend FLB-Spielordnung §10 (6) kann eine Nicht-Zustimmung bis zum Ende der Wechselfrist nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden. Nach dem 31.08. eingereichte nachträgliche Freigaben können nicht anerkannt werden.
Ersatz der Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung
Bis zum Ende der Wechselfrist kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung der in §12 (1.2) der FLB-Spielordnung festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Später eingereichte Nachweise können nicht berücksichtigt werden.
Vereinswechsel von Vertragsspielern
Entsprechend des Beschlusses des DFB-Vorstandes vom 29. Juni 2020 endet die Wechselperiode für Vertragsspieler am 05. Oktober 2020. Sämtliche Regelungen der FLB-Spielordnung betreffend der Wechselperiode I für Vertragsspieler finden bis zum Ablauf der Wechselperiode für Vertragsspieler Anwendung.
Weitere Informationen
Antrag auf internationale Erstausstellung/internationalen Vereinswechsel
Seit dem 1. Juli ist es für die Beantragung von internationalen Erstausstellungen bzw. internationalen Vereinswechseln ausreichend, wenn dem antragsstellenden Verein neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung ein Ausweisdokument inkl. Lichtbild sowie bei minderjährigen Spielern/Spielerinnen die Meldebescheinigung der Eltern vorliegt. Die Dokumente sind bei der Antragsstellung in DFBnet PassOnline hochzuladen.
Die vor dem 01.07. einzureichenden Unterlagen („Anlage für Spieler, die aus dem Ausland kommen“/To Player’s Parents) müssen nicht mehr vorliegen.
Des Weiteren hat sich die Frist zur Freigabe durch den abgebenden Verband von 30 Tagen auf 7 Tage ab dem Zeitpunkt der Freigabeanforderung durch den Deutschen Fußball-Bund verkürzt.
Online-Antragsstellung
Bereits seit dem 15. Juni 2020 sollten Anträge auf Erstausstellungen/Vereinswechsel/Abmeldungen über DFBnet PassOnline gestellt werden. Ab dem 01. September 2020 werden alle per Post/per Mail eingereichten Anträge durch die Pass-Stelle dem Absender zurückgestellt und nicht bearbeitet.
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