Kinderschutz
Die Kinder sind unser wichtigstes Gut. Ihnen müssen wir unsere ganze Aufmerksamkeit und Unterstützung widmen.
Was aber tun, wenn es zu einem Verdachtsfall gekommen sein sollte? „Grundsätzlich bedarf es bei Verhaltensauffälligkeiten im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen einer sensiblen, vertraulichen und besonnenen Herangehensweise“, erklärt Dieter Dünnbier, Vorstandsmitglied für sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben im FLB. Für den Fall, dass bei einem Kind somatische Symptome, wie blaue Flecken, Wunden und Abdrücke von Händen, oder ein psychosomatisches Verhalten, gekennzeichnet beispielweise durch Schlaf- und Essstörungen oder Antriebslosigkeit, festzustellen sind, sollte eine klare Handlungsabfolge beibehalten werden.
Mit den folgenden Informationen wollen wir unterstützen und beratend zur Seite stehen:
Der FLB hat sein Kinderschutzkonzept Anfang 2022 aktualisiert!
Nutzen Sie folgende Musterdokumente für Ihren Verein:
- Verhaltenskodex
- Verhaltensregeln für Trainer*in u. Betreuer*in
- Ausstellung erweitertes Führungszeugnis
- Gliederung Kinderschutzkonzept
FLB-Partner