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Wechselperioden

Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden.

 

Wechselperiode I vom 01.07. bis 31.08.

Wechselperiode II vom 01.01. bis 31.01.

  • Abmeldung bis 31.12. und Eingang der Antragsunterlagen bis 31.01.
  • Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen.
  • In der Wechselperiode II muss aber die Zustimmung zum Wechsel vorliegen.
  • Bei Erfüllung der o. g. Bestimmungen können Amateure innerhalb der Wechselperioden bei Zustimmung eine sofortige Freigabe erhalten.

 

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