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Informationen des Verbandsspielausschusses

05. 11. 2020

An die Vereine der Brandenburgliga, der Landesligen & der Landesklassen,

 

nach der gemeinsamen Videokonferenz mit den Mitgliedern des Verbandsspielausschusses sowie den Staffelleitern der Herren-Landesspielklassen möchten wir Ihnen folgende Informationen zur aktuellen Situation übermitteln. 

 

Entsprechend der aktuellen Bestimmungen aus der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen im Land Brandenburg vom 30. Oktober 2020 ist sowohl der Trainings- als auch der Wettkampfbetrieb für Amateurvereine nicht gestattet. 

 

Trotz der unfreiwilligen Pause bleibt das grundsätzliche Ziel weiterhin die Durchführung des Spielbetriebes in allen Spielklassen. Unter Einbeziehung aller im Rahmenterminplan aufgeführten Nachholspieltage halten wir dies aktuell noch für möglich, mit dem Wissen das dies von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität, Rücksicht und Verständnis für die herausfordernde Situation erfordert. Allerdings ist uns auch bewusst, dass durch die dynamische Entwicklung in der heutigen Zeit dieses Ziel bereits morgen hinfällig sein kann und es auch für die Witterung in den kommenden Wochen und Monaten keine Sicherheit geben wird. 

 

Mit der Ungewissheit hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung wurden in der Konferenz folgende Festlegungen getroffen: 

  • Den Mannschaften in den Herren-Spielklassen wird nach der Trainings- bzw. Wettkampffreigabe in Abhängigkeit der spielfreien Zeit eine ausreichende Vorbereitungszeit eingeräumt (mind. 10 Tage). 
  • Sollte ein Wettkampfbetrieb im Jahr 2020 von behördlicher Seite gestattet sein, wird der Spielbetrieb nach der Vorbereitungszeit mit dem im Rahmenterminplan festgelegten Spieltag fortgesetzt. 
  • Die für den Zeitraum vom 02.11.2020 bis 15.11.2020 angesetzten Pflichtspiele wurden abgesetzt. Bereits zuvor abgesetzte Spiele für den nachfolgenden Zeitraum bis zum 30.11.2020 bleiben abgesetzt. 

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Verbandsspielausschuss entsprechend §27 der FLB-Spielordnung berechtigt ist, zur Absicherung des Spielbetriebes in der Saison 2020/2021 Sonderregelungen in Bezug auf die Anpassung von Spielklassen bzw. Wettbewerbsmodi zu treffen, sofern ein geregelter Spielbetrieb mit Austragung von Hin- und Rückspielen auf Grund behördlicher Vorgaben nicht möglich ist. 

 

Mit Alternativen beschäftigen wir uns nicht erst seit den neuesten Einschränkungen. Wir werden die kommenden Wochen nutzen, um diese auch mit Ihnen, als Vereinsvertreter zu besprechen bzw. zu diskutieren, um in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen auch kurzfristige Entscheidungen treffen zu können. In welcher Form die Einbindung von Vereinsvertretern erfolgen kann bzw. wird, werden wir zeitnah entscheiden und Ihnen mitteilen. 

 

Auf Grund der schnelllebigen Zeit möchten wir darum bitten, auf Fragen zu Zeitabläufen oder mögliche Entscheidungen zu verzichten. Sofern es von Seiten des Verbandsspielausschusses etwas zu verkünden gibt, werden wir Ihnen dies zeitnah direkt über das DFBnet Postfach bzw. über unsere Medien mitteilen.

 

Bild zur Meldung: Informationen des Verbandsspielausschusses

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